Nießbrauch: Definition, Arten, Inhalt und Beendigung
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Nießbrauch
Der Nießbrauch berechtigt den Inhaber, eine Sache zu nutzen und deren Früchte zu ziehen, ohne jedoch die Substanz der Sache zu verändern oder zu zerstören. Er kann sich auf reale oder persönliche Gegenstände beziehen. Grundsätzlich fallen bei einem Vermögenswert zwei Rechte an:
- Sachenrecht: Liegt beim Eigentümer. Dieser hat den Titel an der Sache und die Verfügungsgewalt darüber.
- Nießbrauch: Liegt beim Nießbraucher. Dieser hat die Befugnis, die Sache zu besitzen, zu nutzen und deren Erträge zu genießen.
Arten des Nießbrauchs
Freiwilliger Nießbrauch: Entsteht durch den Willen des Eigentümers. Der Eigentümer kann diesen selbst einräumen oder eine freiwillige Vereinbarung mit dem Nießbraucher treffen.
Gesetzlicher Nießbrauch:
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