Zahlungsverpflichtungen: Schuldner, Dritte und Rechtsansprüche
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Lektion 7: Zahlungspflichtige und Anspruchsberechtigte
2. Personen, die zur Zahlung verpflichtet sind, und Personen, die den Anspruch durchsetzen können
Der Schuldner oder Solvens ist die einzige Person, die zur Zahlung oder zur Leistung an seiner Stelle (durch einen Vertreter) verpflichtet ist. Erfolgt die Leistung auf freiwilliger Basis, ist eine Vollmacht erforderlich, die der Schuldner der betreffenden Person erteilen kann (vgl. Art. 1713).
Die Bezahlung durch einen Dritten ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dieser muss zur Zahlung berechtigt sein (vgl. Art. 1158 und 1159).
Nicht in jeder Weise zur Zahlung verpflichtet ist nur der Schuldner, wie es bei sehr persönlichen Verpflichtungen der Fall ist (vgl. Art. 1161).