Römische Magistrate: Ämter und Aufgaben im antiken Rom
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Zugang zu Richterämtern und allgemeine Prinzipien
Für den Zugang zu einem Richteramt war es zunächst erforderlich, römischer Bürger zu sein. Des Weiteren musste man über ein beträchtliches Vermögen verfügen, eine gewisse Erfahrung in der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten nachweisen und durfte keinen Grund zur Unwürdigkeit aufweisen. Jeder Richter hatte mindestens einen Kollegen, und jeder konnte Entscheidungen mit einem Veto belegen, sodass niemand absolute Macht besaß.
Die Richter waren in ordentliche und außerordentliche Ämter unterteilt.
Ordentliche Richter und ihre Funktionen
Die ordentlichen Richter umfassten Quästoren, Ädile, Prätoren, Konsuln (im Rahmen des cursus honorum) sowie Zensoren und Volkstribunen.