Die politischen Institutionen der Römischen Republik
Eingeordnet in Latein
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,74 KB
Der Senat
Der Senat wurde in der Ära der Monarchie gegründet. Er bestand aus 300 Patriziern auf Lebenszeit. Er bestätigte Gesetze, einschließlich Fragen der Außenbeziehungen sowie religiöser, territorialer und militärischer Angelegenheiten. Zudem war er für die Überwachung der Steuererhebung und die Kontrolle der Konsuln verantwortlich.
Magistrate (Richter)
Die Ämter wurden mit zwei Personen besetzt (Kollegialitätsprinzip), die das Recht hatten, einander ein Veto einzulegen, um Machtmissbrauch zu verhindern. Sie wurden von den Versammlungen gewählt und besaßen zwei wichtige Befugnisse: die Potestas (die Fähigkeit, Bürger zu zwingen) und das Imperium (die Befugnis zur Armeeführung und Steuererhebung). Dazu gehörten:
- Konsuln: Sie