Die politischen Institutionen der Römischen Republik

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Der Senat

Der Senat wurde in der Ära der Monarchie gegründet. Er bestand aus 300 Patriziern auf Lebenszeit. Er bestätigte Gesetze, einschließlich Fragen der Außenbeziehungen sowie religiöser, territorialer und militärischer Angelegenheiten. Zudem war er für die Überwachung der Steuererhebung und die Kontrolle der Konsuln verantwortlich.

Magistrate (Richter)

Die Ämter wurden mit zwei Personen besetzt (Kollegialitätsprinzip), die das Recht hatten, einander ein Veto einzulegen, um Machtmissbrauch zu verhindern. Sie wurden von den Versammlungen gewählt und besaßen zwei wichtige Befugnisse: die Potestas (die Fähigkeit, Bürger zu zwingen) und das Imperium (die Befugnis zur Armeeführung und Steuererhebung). Dazu gehörten:

  • Konsuln: Sie besaßen das Imperium und die Aufsicht über die Finanzen. Sie waren eponym, das heißt, sie gaben dem Jahr, in dem sie herrschten, ihren Namen. Am Ende ihres Mandats mussten sie Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.
  • Prätoren: Zuständig für die Rechtspflege. Es gab zwei Arten: den Praetor urbanus für Bürger und den Praetor peregrinus für Ausländer.
  • Zensoren: Verantwortlich für die Durchführung einer Volkszählung alle fünf Jahre. Sie wachten über die Moral und die guten Sitten in der Republik.
  • Ädilen: Verantwortlich für die städtische Polizei, die Versorgung der Stadt, die Infrastruktur und die Märkte.
  • Quästoren: Verantwortlich für die öffentlichen Finanzen und die Steuereinnahmen der Republik.
  • Volkstribunen: Sie dienten dem Schutz der Rechte der Plebejer und besaßen das Recht, ein Veto einzulegen.
  • Diktator: Ein Amt, das nur im Notfall besetzt wurde. Der Diktator vereinte in Krisenzeiten für maximal sechs Monate alle Befugnisse auf sich.

Volksversammlungen

Alle Bürger nahmen an den Versammlungen teil, die meist eine beratende Funktion hatten. Dazu gehörten:

  • Kurienkomitien: Gruppiert in Kurien oder territoriale Wahlkreise. Sie regelten das Privatrecht im Zusammenhang mit Personen.
  • Zenturiatskomitien: Gruppiert in Zenturien; sie wählten die Konsuln, Prätoren und Zensoren.
  • Tribatskomitien: In Stämme eingeteilt. Sie konnten gesetzgeberisch tätig werden und die Ädilen sowie Quästoren wählen.
  • Plebejerversammlung: Bestehend aus den Plebejern. Sie wählten die Volkstribunen.

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