Kinderrechte: Bildung, Kultur, Sport & Freizeit (Artikel 53-59)
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Kapitel IV – Das Recht auf Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Artikel 53 – Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, mit der vollen Entfaltung ihrer Persönlichkeit, der Vorbereitung für die Ausübung der Bürgerschaft und der Qualifikation für die Erwerbstätigkeit, die ihnen:
- gleiche Bedingungen für den Zugang zum und den Verbleib;
- das Recht, von ihren Erziehern respektiert zu werden;
- das Recht auf Bewertungskriterien, Wettbewerb und den Zugang zur höheren Schule;
- das Recht auf Organisierung und Teilnahme an studentischen Organisationen;
- Zugang zu kostenlosen öffentlichen Schulen in der Nähe ihres Wohnsitzes.
Das Recht der Eltern oder Erziehungsberechtigten, über den Bildungsprozess informiert zu werden, sowie bei der Festlegung... Weiterlesen "Kinderrechte: Bildung, Kultur, Sport & Freizeit (Artikel 53-59)" »