Definitionen und Kategorien von Bau- und Abbruchabfällen (RCD)
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Definition von Bau- und Abbruchabfällen (RCD)
Nach Gesetz 10/1998 über Abfälle sind Abfälle alle Stoffe oder Gegenstände, die zu einer der in der Anlage des Gesetzes aufgeführten Kategorien gehören und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. In jedem Fall umfasst diese Betrachtung die im Europäischen Abfallkatalog (EAK), auch bekannt als Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) oder RSI, durch die Organe der Gemeinschaft zugelassenen Abfälle.
Abfallkategorien gemäß Gesetz 10/1998
Die folgenden Kategorien von Abfällen sind dem Gesetz 10/1998 beigefügt:
- Q1: Produktion oder Verbrauch, die nicht unten angegeben sind.
- Q2: Produkte, die nicht den Standards entsprechen.
- Q3: Abgelaufene Produkte.
- Q4: Zufällig verschüttete,