Autonomiestatut der Balearen: Wichtige Bestimmungen
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Artikel 4: Eigene Sprache
Die Institutionen der Balearen stellen den normalen und offiziellen Gebrauch beider Sprachen sicher. Sie ergreifen Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Kenntnisse und schaffen die Voraussetzungen, um die volle Gleichberechtigung beider Sprachen für die Bürger der Balearen zu erreichen.
Art. 8: Territoriale Organisation
Die autonome territoriale Organisation gliedert sich in Inseln und Gemeinden. Die Institutionen der Regierung der Inseln sind der Inselrat und die Gemeinderäte.
Art. 56: Funktionen des Präsidenten
Der Präsident der Balearen ernennt und entlässt die Mitglieder der Regierung, leitet und koordiniert deren Maßnahmen und hält die höchste Vertretung der autonomen Region inne. Der Präsident kann nach Beratung... Weiterlesen "Autonomiestatut der Balearen: Wichtige Bestimmungen" »