Werkvertrag und befristete Verträge: Dauer und Kündigung
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Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag: Dauer und Kündigung
Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag dient der Durchführung von Arbeiten oder Dienstleistungen mit Autonomie im Rahmen der Unternehmenstätigkeit. Obwohl zeitlich begrenzt, ist die Dauer zunächst ungewiss und darf drei Jahre nicht überschreiten.
- Kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden.
Vertragsdauer und Formalisierung
Die Dauer richtet sich nach der Zeit, die zur Erbringung der Arbeit oder Dienstleistung erforderlich ist. Ist für den Vertrag eine feste Laufzeit oder ein fester Begriff festgelegt, sollte diese als beratende Funktion betrachtet werden und kann gemäß Tarifvertrag um maximal zwölf Monate verlängert werden.
Der Vertrag muss schriftlich formalisiert... Weiterlesen "Werkvertrag und befristete Verträge: Dauer und Kündigung" »