Steuerstrafrecht: Sanktionen, Rückfall und Vergehen
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,37 KB
Strafen für Steuervergehen
Steuerstrafen sind strikt von der Zahlung der eigentlichen Steuerbeiträge oder einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu trennen.
Mehrfache Zuständigkeit
Gibt es mehrere Beteiligte, sind diese jeweils dafür zuständig, die gesamte Geldbuße zu entrichten.
Ausschluss von Sanktionen bei spontaner Zahlung
Es wird keine Sanktion verhängt, wenn die Zahlung spontan erfolgt oder ein Verstoß freiwillig korrigiert wurde. Eine Zahlung gilt nicht als spontan, wenn:
- Das Fehlen durch die Behörde entdeckt wurde.
- Der Wegfall nach einem Hinweis oder Besuch der Steuerbehörde erfolgte.
- Die Unterlassung erst nach zehn Tagen nach einer Aufforderung korrigiert wurde.
Erschwerende Umstände und Rückfall
Als erschwerend gilt die Rückfallquote:... Weiterlesen "Steuerstrafrecht: Sanktionen, Rückfall und Vergehen" »