Die Evolution der Arbeit und das moderne Arbeitsrecht
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Die Evolution der Arbeit
- Antike: Sklaven (bis zum 5. Jahrhundert n. Chr.)
- Mittelalter: Bedienstete
- Ende des Mittelalters: Zünfte (Meister, Gesellen, Lehrlinge)
Die Industrielle Revolution
- Kinderarbeit: Früher ab 5 Jahren; heute verboten (unter 16 Jahren nur mit Genehmigung).
- Arbeitszeit: Früher 12–19 Stunden/Tag; heute 8 Stunden/Tag.
- Gehalt: Früher Existenzminimum; heute gesetzlicher Mindestlohn (z. B. 700 €).
- Urlaub: Früher keiner; heute 30 Tage pro Jahr.
- Pausen: Früher keine; heute 1,5 Tage pro Woche.
- Risikoprävention: Früher keine (hohe Sterblichkeit); heute Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
- Gewerkschaften/Streik: Früher verboten; heute Streikrecht.
- Sozialschutz: Früher nicht vorhanden.
Das Arbeitsrecht
1. Merkmale eines Arbeitsverhältnisses
- a) Personalien
- b) Freiwilligkeit
- c) Arbeitnehmerstatus
- d) Vergütung
- e) Abhängigkeit
2. Vom Arbeitsrecht ausgeschlossene Tätigkeiten
Gründe: Fehlende Pflicht zur Arbeit oder besondere Merkmale der Tätigkeit.
- a) Amtsträger
- b) Gefälligkeitsarbeit (Freundschaft/Nachbarschaft)
- c) Familienarbeit
- d) Handelsvertreter (auf eigenes Risiko)
- e) Freiberufler
- f) Geschäftsführer
3. Besondere Arbeitsverhältnisse
Tätigkeiten mit spezifischen Anforderungen und eigenen Verordnungen:
- a) Hauspersonal
- b) Strafgefangene
- c) Profisportler
- d) Künstler bei öffentlichen Aufführungen
- e) Menschen mit Behinderung in speziellen Zentren
- f) Hafenarbeiter
Rechtsquellen
Interne Standards
- Spanische Verfassung (1978): Gesetze und Verordnungen durch Gerichte und Behörden.
- Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern zur Festlegung von Arbeitsbedingungen.
- Arbeitsvertrag: Vereinbarung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
- Betriebliche Übung: Gewohnheitsrecht am Arbeitsplatz.
Externe Normen
- EU-Verordnungen: Verbindliche Rechtsvorschriften für EU-Mitgliedstaaten.
- EU-Richtlinien: Vorgaben zur Erreichung bestimmter Ergebnisse.
- ILO-Übereinkommen: Regeln, die nur in unterzeichnenden Ländern gelten.
- Bilaterale/Multilaterale Abkommen: Schutz von Migranten.
Rechtsgrundsätze
- Mindeststandards: Vereinbarungen dürfen das gesetzliche Minimum nicht unterschreiten.
- Günstigkeitsprinzip: Bei mehreren anwendbaren Standards gilt der für den Arbeitnehmer vorteilhafteste.
- Prinzip der vorteilhafteren Bedingungen: Neue Regeln dürfen bestehende, bessere Bedingungen nicht verschlechtern.
- Unveräußerlichkeit der Rechte: Arbeitnehmer können nicht auf gesetzlich garantierte Rechte verzichten.
Pflichten des Arbeitnehmers
- Erfüllung der Arbeitsleistung.
- Einhaltung von Sicherheitsstandards.
- Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers.
- Unterlassung von unlauterem Wettbewerb.
- Beitrag zur Steigerung der Produktivität im Unternehmen.