Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
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Schutzmaßnahmen
1. Pflege in der eigenen Familie
Übernahme der Vormundschaft über das Kind oder den Jugendlichen durch die DGAIA, während die Eltern die elterliche Sorge behalten. Die Familie erhält psychosoziale Unterstützung persönlicher oder wirtschaftlicher Natur. Fachkräfte verfolgen die Entwicklung des Falls.
2. Aufnahme in die erweiterte Familie
Es handelt sich um eine vorübergehende Aufnahme des Kindes, das aufgrund schwerwiegender sozioökonomischer oder persönlicher Schwierigkeiten nicht bei seinen Eltern bleiben kann, bei einer Person oder Familie, zu der eine verwandtschaftliche Beziehung besteht. Die aufnehmenden Personen verpflichten sich, das Kind zu betreuen, zu ernähren, zu erziehen und seine umfassende Ausbildung sicherzustellen,... Weiterlesen "Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche" »