Ratenkaufvertrag: Definition, Rechte und Pflichten
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Ratenkaufvertrag: Definition und Grundlagen
Ein Ratenkaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Verkäufer) der anderen Partei (dem Käufer) eine bewegliche Sache übergibt und der Käufer sich verpflichtet, den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu zahlen, um Unannehmlichkeiten und Identifizierung zu vermeiden.
Wesentliche Aspekte des Ratenkaufvertrags
Perfektion: Die Perfektion tritt ein, wenn die allgemeinen Anforderungen aller Verträge erfüllt sind und die Sache dem Käufer übergeben wird.
Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich umfasst nicht:
- CV-Begriff für Zwecke des Weiterverkaufs
- Gelegentliche Verkäufe zu Gewinnzwecken
- Umsatz oder Mobilienhypotheken, die durch besitzloses Pfandrecht gesichert