Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts
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Grundsatz der Nicht-Willkürlichkeit
Der Grundsatz der Nicht-Willkürlichkeit gewährleistet gleiche Rechte, gleichen Schutz, Chancengleichheit und unterschiedslose Behandlung durch Behörden. Gemäß Artikel 19, Absatz 2 darf weder das Gesetz noch die zuständige Behörde willkürlich Unterschiede festlegen.
Verfassungsbestimmungen zur Rechtsstaatlichkeit
Die Rechtsstaatlichkeit ist verfassungsrechtlich in den Artikeln 6 und 7 festgelegt:
- Artikel 6: Staatliche Einrichtungen müssen ihr Handeln an der Verfassung und den Gesetzen ausrichten.
- Artikel 7: Eine öffentliche Einrichtung kann nur dann tätig werden, wenn sie ordnungsgemäß bestellt, bestimmt oder gewählt wurde.
Kompetenz der Staatsorgane
Die Organe des Staates handeln nur durch ihre ordnungsgemäß... Weiterlesen "Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts" »