Die kanonische Ehesache: Trennung, Scheidung und Nichtigkeit
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Thema 12: Die kanonische Ehesache
1. Einleitung: Konzepte von Trennung und Scheidung
Trennung: Sie ist nur im Zivilverfahren möglich; kirchliche Gerichte kennen keine zivilrechtliche Trennung. Sie tritt ein, wenn zwei Menschen nicht mehr zusammenleben wollen oder einer der beiden diesen Wunsch äußert. Ein spezifischer Grund für die Trennung ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. Die Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft.
Es gibt zwei Arten der Trennung:
- De facto: Ohne rechtliche Regelung oder Entscheidung. Eine Versöhnung ist hier jederzeit möglich.
- Durch Gerichtsbeschluss: Erfolgt durch ein richterliches Urteil oder eine rechtliche Vereinbarung, die vor Gericht ratifiziert wurde. Dies kann im gegenseitigen Einvernehmen oder