Vertragsrecht Grundlagen: Definition, Arten und Urkunden
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Verträge: Grundlagen und Bedeutung
1) Definition und Zweck von Verträgen
Nach Artikel 1137 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dienen Verträge dazu, eine gemeinsame Absichtserklärung zu schaffen, um die Rechte und Pflichten der Parteien festzuhalten.
2) Wesentliche Elemente eines Vertrags
a) Parteien und Gegenstand
Ein Vertrag erfordert die Beteiligung von mindestens zwei Parteien und einen klar definierten Gegenstand.
b) Zustimmung (Konsens)
Die Zustimmung ist der Ausdruck des freien Willens der Vertragsparteien. Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
3) Vertragsgegenstand (Leistung)
Der Vertragsgegenstand besteht in der Bereitstellung und Lieferung von Gütern, der Nutzung einer Sache oder der Erfüllung einer der vereinbarten Verpflichtungen.... Weiterlesen "Vertragsrecht Grundlagen: Definition, Arten und Urkunden" »