Religionsfreiheit und Ideologie in Spanien: Rechtliche Analyse
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Punkt 38: Spaniens Haltung zu religiösen Phänomenen
Spanien hat keine Staatsreligion. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 16.3 der spanischen Verfassung (EG), der besagt, dass kein Glaube staatlich ist. Dies bedeutet, dass es keine offizielle Religion gibt und eine Trennung zwischen staatlichen Aufgaben und religiösen Institutionen besteht, wie im Urteil des Verfassungsgerichts (TC) 24/1982 festgelegt.
Religiöse Symbole in öffentlichen Schulen
Es gab ein Urteil vom 9. November, das feststellte, dass keine religiösen Symbole in öffentlichen Schulen vorhanden sein sollten. Später jedoch stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil vom 18. März 2011 fest, dass die Präsenz religiöser Symbole in öffentlichen... Weiterlesen "Religionsfreiheit und Ideologie in Spanien: Rechtliche Analyse" »