Unternehmensgründung in Spanien: Leitfaden für Formalitäten
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Kommerzielle Vereinbarungen und Handelsregister
Die Eintragung ins Handelsregister des Justizministeriums (Madrid) ist ein zentraler Schritt bei der Unternehmensgründung.
- Für Einzelunternehmer (Selbstständige) ist die Eintragung ins Handelsregister freiwillig, da sie im eigenen Namen handeln und keine kommerziellen Vereinbarungen im selben Sinne wie Kapitalgesellschaften benötigen.
- Kapitalgesellschaften hingegen müssen kommerzielle Vereinbarungen treffen, um ihre Unabhängigkeit von den Gesellschaftern zu sichern und Rechtsfähigkeit für ihre Geschäftstätigkeit zu erlangen.
Negative Bescheinigung des Firmennamens
Es muss sichergestellt werden, dass kein Unternehmen mit dem gewünschten Namen bereits registriert ist. Dies erfolgt durch eine... Weiterlesen "Unternehmensgründung in Spanien: Leitfaden für Formalitäten" »