Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
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Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Dies umfasst folgende Fälle:
- a) Entsendung eines Arbeitnehmers in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats für Rechnung und unter der Leitung des Unternehmens im Rahmen eines Vertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in diesem Mitgliedstaat tätigen Dienstleistungsempfänger.
- b) Entsendung eines Arbeitnehmers in eine Niederlassung oder ein Unternehmen, das zum Konzern des entsendenden Unternehmens gehört, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats.
- c) Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Leiharbeitsunternehmen oder ein