Die Spanische Verfassung von 1978 und der Übergang zur Demokratie
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Die Spanische Verfassung von 1978 und der Übergang zur Demokratie
Die **Verfassung** ist der rechtliche Wortlaut der Artikel, die die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und anderen Grundlagen eines Staates regeln. Sie wird vollständig durch das Recht bestimmt.
Struktur der Verfassung
Die spanische Verfassung von 1978 wurde vom spanischen Volk in einem Referendum am 31. Oktober 1978 gebilligt. Der Text wurde anschließend im Amtsblatt des Staates (BOE) veröffentlicht.
Dies zeigt, dass die Verfassung aus zwei Hauptteilen besteht:
- Dem **dogmatischen Teil**, der die Grundprinzipien sowie die Rechte und Pflichten der Bürger festlegt.
- Dem **organischen Teil**, der die Regeln für das Funktionieren der staatlichen Institutionen, die anzuwendenden