Organisation und Struktur der Autonomen Gemeinschaften
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Punkt 29: Organisation der Autonomen Gemeinschaften
Art. 148 des Autonomiestatuts (EG) zählt die Befugnisse der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) auf und legt fest, dass diese befugt sind, sich selbst zu organisieren und Gemeindegrenzen zu ändern.
Organisation der zentralen Institutionen
Die Organisation ähnelt der des Staates, da sie auf den Mindestvorgaben von Art. 152 EG basiert. Es muss eine repräsentative Versammlung geben, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird, sowie einen Regierungsrat, der exekutive und administrative Funktionen wahrnimmt und von einem Präsidenten geleitet wird. Dies war ursprünglich für die historischen Autonomen Gemeinschaften (Art. 151 EG) geplant, gilt nun jedoch für alle Regionen. Die territoriale... Weiterlesen "Organisation und Struktur der Autonomen Gemeinschaften" »