Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Rechtsmittel im Strafverfahren
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Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr soll folgende Ziele verfolgen: die soziale Wiedereingliederung und Sanierung verurteilter Personen, das Recht auf bezahlte und sozialversicherungspflichtige Arbeit, den Zugang zu Kultur und die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. Das zuständige Gericht unterbreitet dem Direktor der Haftanstalt eine Kopie des Urteils mit folgenden Angaben des Gerichtsschreibers:
- Erste Klasse (geschlossene Regelung für besonders gefährliche oder ungeeignete Gefangene)
- Zweite Klasse (reguläre Regelung für andere Gefangene)
- Dritte Klasse (halboffene Regelung für Gefangene, die ihre Strafe in Halb-Freiheit verbüßen, wenn sie ihren staatsbürgerlichen