Regierungsbildung und -auflösung: Verfahren und Besonderheiten
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V. Ernennung und Entlassung der Regierung
1. Ernennung der Regierung
Ernennung des Ministerpräsidenten
Reguläres Verfahren (Art. 99)
Die Ernennung des Ministerpräsidenten erfolgt durch die Investiturabstimmung im Kongress. Dies gilt im Falle einer Erneuerung des Kongresses. Die Phasen sind wie folgt:
- Der König konsultiert die im Parlament vertretenen politischen Gruppen. Jede parlamentarische Gruppe benennt ihren Vertreter gegenüber dem Präsidenten der Kammer.
- Der König schlägt dem Kongress einen Kandidaten für das Amt vor, mit Zustimmung des Präsidenten des Kongresses. Der einzige Fall, in dem der König einen gewissen Ermessensspielraum bei der Vorschlagserstellung hätte, wäre, wenn keine der im Kongress vertretenen Gruppen eine ausreichende