Strafrechtliche Aspekte: Fahrzeugdiebstahl, Trunkenheit und Gefährdung des Straßenverkehrs (Art. 244 ff. StGB)
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Einbruch und Diebstahl von Fahrzeugen (Art. 244 StGB)
Ein wichtiger Punkt für die Auslegung dieser Handlung ist die Bestimmung der rechtlichen Interessen, die geschützt werden: das Nutzungsrecht oder das Eigentum.
Schutz des Nutzungsrechts oder des Eigentums
- Schutz des Nutzungsrechts: Wenn das Recht auf Nutzung oder Verwendung geschützt werden soll, kann dieses Vergehen von jedem begangen werden, der das Fahrzeug zwar rechtmäßig besitzt (z.B. Fahrer, Mechaniker), es aber für andere Zwecke nutzt, als die, für die es ihm vom Eigentümer autorisiert wurde.
- Schutz des Eigentums: Wenn das Eigentum geschützt ist, kann das Vergehen nur von jemandem begangen werden, der nicht der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs ist, d.h. von jemandem, der