Schuldunfähigkeit und Irrtum im Strafrecht
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Schwere Bewusstseinsstörung
Schwere Störung des Bewusstseins der Wirklichkeit als Ergebnis von Veränderungen in der Wahrnehmung, die von Geburt an oder aus der Kindheit bestehen, wie Taubstummheit und Blindheit. Diese Ursachen müssen zu der schweren Störung des Bewusstseins der Wirklichkeit führen. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger ist gesondert zu betrachten.
Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit
- Die Auswirkungen der bisherigen Annahmen über die Schuldfähigkeit müssen zum Zeitpunkt der Tat vorliegen.
- Es kann jedoch eine Schuldunfähigkeit causa angenommen werden, wenn der Staat diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Täters verursacht hat (actio libera in causa).
- Die Auswirkungen des Wettbewerbs