Grundprinzipien des spanischen Regionalstaats
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6) Starten des Prozesses der Autonomie
Die spanische Verfassung (EG) legt in Artikel 2 kein endgültiges Modell eines geschlossenen Staates fest. Sie beschränkt sich darauf, grundlegende Elemente zu definieren, was eine große Flexibilität bei der Gestaltung des staatlichen Modells ermöglicht. Dies zeigt sich in der Annahme verschiedener Autonomiestatuten.
Der Mangel an einer starren Definition eines geschlossenen Staatsmodells verdeutlicht, dass die EG nicht festlegt, ob der Staat nach Regionen gegliedert sein muss, wie viele Regionen gebildet werden sollen oder welches Territorium dazugehört. Artikel 152 überlässt die interne Organisation den jeweiligen Gebieten.
Die verfassungsrechtliche Unsicherheit über diese Fragen sowie die Befugnis... Weiterlesen "Grundprinzipien des spanischen Regionalstaats" »