Rechte und Pflichten bei Ersitzung: Gut- und Bösgläubigkeit
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Status des besitzlosen Clearance
In Fällen der Ersitzung, in denen die wahren Eigentümer einer Sache in Anspruch genommen werden können, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung. Es kann vorkommen, dass sich eine Sache in fremder Hand befindet, an Wert verliert, beschädigt wird oder Kosten verursacht. Jeder dieser Fälle wird unter der Annahme von Gutgläubigkeit oder Bösgläubigkeit bewertet.
Gutgläubigkeit
- Früchte: Der Besitzer darf die Früchte der Sache behalten.
- Kosten:
- Notwendige Aufwendungen: Dies sind Ausgaben, die die Beschädigung oder Vernichtung der Sache verhindern. Der Inhaber ist berechtigt, diese Kosten erstattet zu bekommen, und hat ein Pfandrecht an der Sache, bis der Eigentümer die Zahlung geleistet hat.
- Nützliche