Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien (IRNR)
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Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) in Spanien
(Impuesto sobre la Renta de No Residentes)
Rechtliche Grundlagen
Die Besteuerung von Nichtansässigen wird durch folgende königliche Dekrete geregelt:
- Königliches Dekret 5/2004 vom 5. März, zur Genehmigung des revidierten Gesetzes über die Einkommensteuer für Nichtansässige.
- Königliches Dekret 1776/2004 vom 30. Juli, zur Genehmigung der Verordnung zum Einkommensteuergesetz für Nichtansässige.
Definition der Steuerpflichtigen
Natürliche Personen (Ansässigkeit)
Als in Spanien ansässig gilt eine natürliche Person, die sich länger als 6 Monate (183 Tage) im spanischen Hoheitsgebiet aufhält oder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Spanien hat. Diese Personen unterliegen der... Weiterlesen "Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien (IRNR)" »