Die Entstehung und Bedeutung der spanischen Verfassung

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Der Weg zur spanischen Verfassung von 1978

  • Nachdem ein einheitlicher Vorschlag erstellt wurde, bedarf es einer Einigung über den Text durch beide Häuser, woraufhin jedes Haus den endgültigen Text einzeln bewertet.
  • Ende Oktober 1978 wurde der Text verabschiedet und erhielt 325 von 350 möglichen Stimmen, was einer Zustimmung von 94 % entspricht.
  • Der letzte Schritt zur Genehmigung des Textes in beiden Häusern war das Referendum am 6. Dezember 1978. Von 26 Millionen Wählern nahmen 67 % teil, wobei 87 % mit „Ja“ stimmten, sodass der Text angenommen wurde.
  • Anschließend musste der Text vom König am 27. Dezember unterzeichnet und in den Amtssprachen (Katalanisch, Kastilisch und Baskisch) veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 29. Dezember 1978, womit die Verfassung am selben Tag in Kraft trat.
  • Die verfassungsgebenden Organe (Cortes), welche die Verfassung (EG) ausgearbeitet hatten, wurden nach Abschluss ihrer Aufgabe aufgelöst. Daraufhin wurden ordentliche Parlamentswahlen ausgerufen, der Verfassungstext wurde in Kraft gesetzt und die erste demokratische Legislaturperiode begann am 1. März 1979, was das Ende des Übergangs markierte.

Die rechtliche Bedeutung der Verfassung

  1. Die Verfassung als juristischer Wertmaßstab: Die Verfassung (EG) ist ein juristischer Wertmaßstab; die verfassungsgebende Gewalt ist diejenige, die den rechtlichen Status vorbereitet hat. Das Verfassungsgericht (TC) hat wichtige Arbeit geleistet, um die EG in seinem ersten Gesetz als oberstes Recht anzuerkennen. Somit ist die EG die höchste Rechtsnorm der Rechtsordnung, und ihre Gebote können vor Gericht geltend gemacht werden.
  2. Bindung von Bürgern und Behörden: Die Verfassung bindet sowohl Bürger als auch Behörden. Da die EG jedoch aus verschiedenen Regeln und Vorschriften besteht, die nicht alle gleichermaßen wirksam sind, wird ihre Vorherrschaft gerichtlich garantiert. Die Verfassung selbst schafft ein Organ, das diese Überlegenheit sicherstellt: das Verfassungsgericht (TC). Dieses schafft Mechanismen und Verfahren für verfassungsrechtliche Garantien.
  3. Kompatibilität der Normen: Alle Normen müssen mit der Verfassung kompatibel sein. Die EG sieht andere Bestimmungen vor und fungiert innerhalb des Systems als legitimer Standard, der regelt, ob andere Regeln gültig sind oder nicht.
  4. Wirksamkeit der Vorschriften: Durch die Bindung aller Beteiligten entstehen innerhalb der Verfassung sehr unterschiedliche Vorschriften. Es gibt Regeln, welche die Grundrechte regulieren und eine vollständige sowie umfassende Wirksamkeit besitzen. Diese können bei Verstößen durch die öffentliche Hand vor Gericht geltend gemacht werden.
  5. Sozial- und Wirtschaftspolitik: Gleichzeitig legt die Verfassung Grundsätze für die Sozial- und Wirtschaftspolitik fest. Art. 47 CE besagt: „Alle Spanier haben das Recht auf angemessenen Wohnraum.“ Die Wirksamkeit dieser Bestimmungen unterscheidet sich jedoch, da das Niveau von Art. 47 geringer ist: Er kann nicht unmittelbar vor Gericht eingeklagt werden. Die Verfassung gibt hier lediglich Aufträge und Leitlinien an den Gesetzgeber vor; dies darf nicht mit individuellen Rechten verwechselt werden.
  6. Regierungsprinzipien: Zudem gibt es Regeln oder Prinzipien, die der Regierung Verpflichtungen auferlegen.

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