Arten von Gesetzen im spanischen Verfassungsrecht

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Arten von Gesetzen im Verfassungsrecht

Im Kontext des Verfassungsgerichts lassen sich verschiedene Arten von Gesetzen unterscheiden:

Rahmengesetze

Während die allgemeinen Gerichte für den landesweiten Wettbewerb zuständig sind, können einige Gemeinden oder autonome Gemeinschaften die Befugnis zur Gesetzgebung erhalten. Dies geschieht im Rahmen der Grundsätze und rechtlichen Grundlagen, die durch ein solches Gesetz geschaffen werden. Es handelt sich um einfache Gesetze; der Wettbewerb liegt bei den allgemeinen Gerichten, nicht in der geteilten Zuständigkeit. Das Gesetz legt bestimmte Grenzen fest, wobei der rechtliche Rahmen innerhalb der Grundsätze dieses Gesetzes bleiben muss. Durch die Schaffung eines Rahmens können spezifische Zuständigkeiten nur für bestimmte Gesetze festgelegt werden. Die Verfassung spricht hierbei vom Gerichtsstand und sieht eine Kontrolle durch das Verfassungsgericht vor.

Organische Gesetze der Delegation und Übertragung

Hierbei handelt es sich um Grundgesetze. Durch diese Gesetze kann der Staat Befugnisse zur Gesetzgebung in seinen Zuständigkeitsbereichen an eine autonome Macht übertragen. Das Eigentum an diesen Kompetenzen verbleibt jedoch beim Staat. Der Eigentümer kann diese widerrufen und somit seine Fakultäten zurückerhalten. Es werden lediglich Befugnisse übertragen, während die grundlegenden Prinzipien durch das Gesetz beibehalten werden. Es gibt Kompetenzen, die untrennbar mit dem Staat verbunden sind, wie zum Beispiel:

  • Verteidigung
  • Außenpolitik

Dennoch kann man fast alle Macht delegieren oder übertragen, sofern keine Fragen vollständig delegiert werden.

Harmonisierungsgesetze

Diese stellen eine Ausnahme dar. Sie bedeuten, dass ein Gesetz Grundsätze für die Gemeinschaften festlegt, um die Regelungen der Autonomen Gemeinschaften zu harmonisieren. Dies geschieht im allgemeinen Interesse. Um widersprüchlichen Gesetzen oder verletzten Rechten entgegenzuwirken, erlässt das allgemeine staatliche Gericht ein organisches Gesetz zur Regelung dieser Fragen. Für diese Gesetze besteht eine Formvorschrift: In beiden Kammern ist die absolute Mehrheit erforderlich.

Merkmale des Rechtssystems

Ein wesentliches Merkmal ist der Primat der Verfassung, was auch für die Autonomiestatuten gilt. Gemäß Artikel 149 Abs. 3 der Verfassung liegt alles, was nicht ausdrücklich durch Gesetz zugewiesen ist, in der Verantwortung des Staates. Es gibt zudem geteilte Zuständigkeiten, etwa wenn ein Gesetz regionale Standards entwickelt. Der Staat kann nicht jeden Gegenstand regeln.

Weitere wichtige Prinzipien sind:

  • Auffangprinzip: Die ergänzende Natur der staatlichen Gesetze gilt für Situationen, in denen Lücken in der Gesetzgebung bestehen.
  • Prävalenzgrundsatz des staatlichen Rechts: Nach diesem Prinzip kann der Staat bei allgemeinem Interesse selbst tätig werden. Dieser Grundsatz wird jedoch nur sehr restriktiv angewandt, etwa bei Dringlichkeit oder Sicherheitsfragen.

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