Struktur und Verwaltung des öffentlichen Dienstes
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1. Struktur und öffentliche Beschäftigung
Es wird unterschieden zwischen:
- Vertraglichem Personal: Unterscheidung zwischen festem und befristetem Personal.
- Beamten: Unterteilt in Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Zeit (bei Notwendigkeit und Dringlichkeit) sowie Vertrauenspositionen.
2. Zugang zum öffentlichen Dienst
Allgemeine Prinzipien: Gleichheit, Verdienst und Eignung.
Auswahlverfahren:
- Opposition: Prüfung der fachlichen Kapazität.
- Wettbewerb: Bewertung der Verdienste.
- Wettbewerbs-Opposition: Kombination aus beidem.
Voraussetzungen für Beamte
Staatsangehörigkeit, Mindestalter, erforderliche Qualifikationen, gesundheitliche Eignung und Bestehen der Auswahlprüfung.
Verfahrensablauf
Ausschreibung, Bewerbung, Zulassung, Prüfung, Ernennung und Inbesitznahme.
3. Bereitstellung von Arbeitsplätzen
Je nach Mobilität (nur für Beamte):
- Regulär (Wettbewerb): Nachweis von Verdiensten, Mindestdienstzeit von zwei Jahren.
- Freie Bezeichnung: Bei außerordentlichem Bedarf.
4. Status der Beamten
- Aktiver Dienst: Ausübung der Funktion mit allen Rechten und Pflichten.
- Sonderdienste: Übernahme anderer Aufgaben unter Beibehaltung des Anspruchs auf den Dienstposten.
- Dienste in Autonomen Gemeinschaften: Bei Transfer von Kompetenzen.
- Unbezahlter Urlaub: Auf Antrag oder aus familiären Gründen (keine Reservierung des Arbeitsplatzes).
- Familienpflege: Bis zu drei Jahre für Kinderbetreuung, bis zu einem Jahr für Pflege von Angehörigen.
- Aussetzung der Bezüge: Vorübergehende Suspendierung.
- Ruhestand: Anspruch auf Grundbezüge.
5. Rechte der Beamten
2.1 Informationsrecht
Informationen über die Position und Ziele.
2.2 Recht auf den Dienstposten
Recht auf Unbeweglichkeit und Schutz des Status.
2.3 Urlaubsanspruch
Regulärer Urlaub, Lizenzen für Heirat oder Studium sowie Sonderurlaub aus persönlichen Gründen.
2.4 Wirtschaftliche Rechte
- Grundvergütung: Gehalt, Dienstalter, Sonderzahlungen.
- Zusatzleistungen: Zielerreichung, Produktivität, besondere Dienste.
- Entschädigungen: Aus dienstlichen Gründen oder bei Wohnsitzwechsel.
2.5 Streikrecht
Recht jedes Mitarbeiters, verbunden mit dem Entfall der Bezüge.
2.6 Organisationsrecht
Interessenvertretung, Personalvertretung und Verhandlungsgremien.
6. Pflichten der Beamten
Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Neutralität, politische Unabhängigkeit, Treue zur Funktion, Gehorsam gegenüber Vorgesetzten, Verschwiegenheit und ständige Weiterbildung.
7. Inkompatibilitäten
Keine Ausübung anderer Tätigkeiten, außer bei Seminaren, Symposien oder Konferenzen.
8. Disziplinarrecht
- Vertragspersonal: Gemäß Kollektivvereinbarungen.
- Beamte: Bei Verletzung der Pflichten (geringfügige bis sehr schwere Vergehen). Sanktionen reichen von Verwarnungen bis zur Entlassung aus dem Dienst.