Körperschaftsteuer in Spanien: Grundlagen und Regelungen
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Körperschaftsteuer in Spanien
Die Körperschaftsteuer (Corporation Tax) wird durch folgende Bestimmungen geregelt:
- Königliches Dekret 4 / 2004 vom 5. März: Genehmigung der Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes (geändert 2006 und 2007 im Handelsrecht).
- Königliches Dekret 1777/2004 vom 30. Juli: Genehmigung der Verordnung zur Steuer.
1. Steuerpflichtige und steuerpflichtige Tatbestände
Der steuerpflichtige Tatbestand ist das Erzielen von zu versteuerndem Einkommen durch eine juristische Person mit Wohnsitz in spanischem Territorium. Die enthaltenen Einnahmen umfassen:
- Wirtschaftliche Erträge.
- Erträge aus dem Vermögen der Gesellschaft.
- Umsätze aus der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens.
- Einnahmen aus dem Auslandsgeschäft, insbesondere:
- a) Erträge aus dem Verkauf des Unternehmens im Ausland.
- b) Erträge aus Anteilen an ausländischen Gesellschaften.
- c) Einkünfte von Betriebsstätten oder im Ausland gegründeten Tochtergesellschaften.
Wohnsitz in Spanien
Welche juristischen Personen werden als in Spanien ansässig betrachtet? Jene, auf die eine der drei folgenden Annahmen zutrifft:
- Sie wurden nach spanischem Recht konstituiert.
- Sie haben ihren Sitz in spanischem Hoheitsgebiet.
- Sie haben ihre effektive Geschäftsführung in spanischem Territorium.
Die Steuerperiode entspricht dem Geschäftsjahr des Unternehmens. Die Steuer wird am letzten Tag der Steuerperiode erhoben.
2. Steuerzahler
Dies ist in Artikel 7 TRLIS geregelt. Steuerzahler dieser Steuer sind alle juristischen Personen außer Zivilgesellschaften. Ebenfalls Steuersubjekte sind:
- Investmentfonds.
- Joint Ventures (UTE).
- Risikokapitalfonds.
- Pensionsfonds.
- Hypothekenmarktfonds.
- Hypothekenverbriefungsfonds.
- Asset-Verbriefungsfonds.
- Investitionsgarantiefonds.
Diese Vermögensmassen werden wie Personen behandelt, auch wenn ihnen die Rechtspersönlichkeit fehlt.
3. Besteuerungsgrundlage
Um den zu versteuernden Betrag zu bestimmen, gehen wir vom Buchungsergebnis (Gewinn oder Verlust) aus. Dieses wird gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung (P & G) vom Unternehmen in Übereinstimmung mit den Regeln des General Accounting Plan (PGC) berechnet.
Auf Basis der Buchführung nehmen wir außerbilanzielle Anpassungen (positive und negative Korrekturen) nach den spezifischen steuerlichen Vorschriften vor.
In Bezug auf die zeitliche Zuordnung folgt die Steuer dem Prinzip der realen Warenströme, nicht den monetären oder finanziellen Flüssen.
Unter den Konzepten, die bei der Basis ins Spiel kommen, können wir hervorheben: