Verjährung im katalanischen Zivilrecht
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Grundlagen der Verjährung
Im weitesten Sinne ist die Verjährung eine rechtliche Institution, die sich auf die Änderung einer bestimmten Situation oder eines Rechtsverhältnisses als Folge des Zeitablaufs bezieht.
Im engeren Sinne wird die Verjährung als eine Grenze für die Ausübung von Rechten und Befugnissen gesetzt. Sie führt zum Erlöschen des Anspruchs, wenn dieser nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist geltend gemacht wird. Die Verjährung setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte untätig bleibt und keine entsprechenden Lebenszeichen von sich gibt, also eine Stille in der Bewegung zusammen mit dem Zeitablauf.
Voraussetzungen der Verjährung
- Inaktivität/Mangel an Bewegung in der Forderung
- Verlängerte und ununterbrochene