Die Spanische Verfassung: Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane
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Die Cortes Generales (Parlament)
Die Cortes Generales, das spanische Parlament, gliedern sich in zwei Kammern: den Kongress der Abgeordneten und den Senat.
Zusammensetzung des Kongresses der Abgeordneten
Der Kongress der Abgeordneten besteht aus mindestens 300 und höchstens 400 Abgeordneten, wobei die aktuelle Anzahl 350 beträgt.
- Wahlkreis: Der Wahlkreis ist die Provinz. Ausnahmen bilden Ceuta und Melilla, die jeweils durch einen Abgeordneten vertreten sind.
- Verteilung der Sitze pro Provinz: Die Verfassung legt lediglich fest, dass das Gesetz die Gesamtzahl der Abgeordneten verteilt. Dabei wird jeder Wahlkreis mit einer Mindestanzahl an Abgeordneten ausgestattet, und die restlichen Sitze werden proportional zur Bevölkerung verteilt.
- Jede Provinz