Rechtliche Schutzmaßnahmen für Grundrechte
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,72 KB
Artikel 20: Schutz der Grundrechte
Wer aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen einen willkürlichen oder rechtswidrigen Entzug, eine Störung oder Bedrohung der rechtmäßigen Ausübung der Rechte erleidet, die in Artikel 19, Nummern 1, 2, 3, Absatz 4, 4, 5, 6, 9 (letzter Absatz), 11, 12, 13, 15, 16 festgelegt sind (insbesondere bezüglich der Arbeitsfreiheit und des Rechts auf freie Wahl und Vertragsfreiheit), sowie der Rechte, die im vierten Absatz, 19, 21, 22, 23, 24 und 25 festgelegt sind, kann entweder selbst oder durch einen Vertreter auftreten.
Die zuständige Behörde ergreift unverzüglich alle Schritte, die sie für notwendig erachtet, um die Rechte wiederherzustellen und einen angemessenen Schutz des Betroffenen zu gewährleisten.... Weiterlesen "Rechtliche Schutzmaßnahmen für Grundrechte" »