Arbeitsrecht: Disziplinarverfahren & Kündigungsschutz für Vertreter
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Disziplinarverfahren bei Arbeitnehmervertretern
Für die Verhängung schwerer oder sehr schwerer Sanktionen gegen einen Arbeitnehmervertreter oder Kandidaten während des Wahlvorgangs muss das Unternehmen ein kontradiktorisches oder disziplinarisches Verfahren einleiten. Dies gilt auch für ehemalige Vertreter bis zu einem Jahr nach Beendigung ihres Mandats.
Die Bearbeitung dieser Akte unterbricht die Verjährung der disziplinarischen Maßnahme (Art. 60 ET).
Inhalt des kontradiktorischen Verfahrens
Das Verfahren muss folgende Schritte umfassen:
- Information des Mitarbeiters über die Sachverhalte und die ihm vorgeworfenen Verstöße.
- Anhörung des Betroffenen und der Vertreter der anderen Einheit, um die behaupteten Tatsachen zu widerlegen oder ihnen