Passive und Aktive Bestechung: Rechtliche Grundlagen
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Grundlagen der Bestechung im Amt
Bei der Bestechung sind typischerweise folgende Aspekte relevant:
- Täterkreis: Täter können sowohl Amtsträger (oder die Behörde selbst) als auch die Person sein, die einen Vorteil anbietet oder gewährt.
- Tathandlung: Die typische Handlung besteht darin, dass ein Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer dienstlichen Handlung einen materiellen oder immateriellen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Dieser Vorteil steht ihm nicht rechtmäßig zu. Der Zeitpunkt (vor oder nach der Amtshandlung) und die Höhe des Vorteils sind dabei oft unerheblich.
- Geschütztes Rechtsgut: Das durch die Strafbarkeit der Bestechung geschützte Rechtsgut ist primär die Sachlichkeit, Neutralität und Integrität