Grundlagen und Grundrechte der Spanischen Verfassung (Auszüge)
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Artikel 1: Staatliche Grundsätze
- Spanien ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat.
- Die nationale Souveränität liegt beim spanischen Volk, von dem die Befugnisse des Staates ausgehen.
- Die politische Form des spanischen Staates ist die parlamentarische Monarchie.
Artikel 2: Einheit und Autonomie
Die Verfassung basiert auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation, dem gemeinsamen und unteilbaren Vaterland aller Spanier, und anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen sowie die Solidarität unter ihnen.
Artikel 3: Sprachen
- Kastilisch (Spanisch) ist die offizielle Amtssprache des Staates. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu benutzen.
- Die übrigen spanischen Sprachen