Die Spanische Verfassung von 1978: Struktur und Grundrechte
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Die Spanische Verfassung von 1978
Die Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die Rechte und Pflichten der Bürger fest, bestimmt die traditionelle Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und Judikative) und organisiert die Institutionen wie Gerichte und Behörden.
Historischer Kontext und Entstehung
Die Verfassungsgeschichte in Spanien begann 1810 mit den Cortes von Cádiz und der Verfassung von 1812. Die aktuelle Verfassung wurde am 31.10.1978 vom Kongress und Senat verabschiedet, am 06.12.1978 per Referendum bestätigt (87,87 % Zustimmung) und am 29.12.1978 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 169 Artikel, vier Übergangsbestimmungen und weitere Zusätze.
Allgemeine Grundsätze (Titel I)
- Art. 1: Spanien ist ein sozialer