Die Spanische Verfassung von 1978 und Autonomie
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Die Verfassung von 1978 und das Autonomieprinzip
Nach den Wahlen entschieden sich die im Kongress vertretenen Fraktionen für einen Ausschuss aus 7 Mitgliedern, der den ersten Entwurf der künftigen Verfassung ausarbeiten sollte. Dieser wurde im Plenum diskutiert, und ein Ausschuss verfasste den endgültigen Text, der dem Kongress zur endgültigen Zustimmung vorgelegt wurde. Als der Text fertig war, wurde er am 6. Dezember 1978 einem Referendum unterzogen und am 27. Dezember verkündet. Damit endete der Übergangsprozess (Transición).
Werte der Verfassung
Dies sind die Grundprinzipien unserer Verfassung:
- Freiheit: Die erste Aussage, die mit der Würde des Menschen zusammenhängt.
- Justiz: Sie wird im Namen des Königs von Richtern und Staatsanwälten