Die Simulation im Recht: Definition, Arten, Wirkungen
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Punkt 12: Die Simulation im Recht
Definition: Simulation liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft (Handlung oder Vertrag) nach außen hin als gültig erscheinen lassen, das aber tatsächlich ganz oder teilweise fiktiv ist oder dessen Wirkung durch eine geheime oder vertrauliche Vereinbarung (die wahre Absicht der Parteien) verändert oder aufgehoben wird.
Die Simulation setzt den Abschluss von zwei Rechtsgeschäften voraus: ein nach außen hin sichtbares, simuliertes oder scheinbares Geschäft und ein geheimes, wirkliches Geschäft, das die wahre Absicht der Parteien wiedergibt.
Klassen der Simulation
- Absolute Simulation: Liegt vor, wenn das nach außen hin sichtbare Geschäft überhaupt nicht gewollt ist und die Parteien in Wahrheit keinerlei