Das Verfassungsgericht: Grundlagen und Funktionen
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Artikel 11: Das Verfassungsgericht
1. Konstitutionelles Recht: Allgemeines Konzept
Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird als eine Instanz definiert, die versucht, im Einklang mit dem Grundgesetz über etablierte Verfahren und spezielle Einrichtungen fair zu entscheiden. Sie dient der Durchsetzung, Überwachung und Umsetzung verfassungsrechtlicher Regeln.
Der Ursprung des Verfassungsgerichts liegt in den Vereinigten Staaten. In Europa prägte Hans Kelsen die Idee der Normenpyramide. Nach diesem Konzept ist das Rechtssystem ein koordiniertes System von Regeln, die nach einem hierarchischen Kriterium geordnet sind.
2. Die Natur des Verfassungsgerichts
- Es ist ein Gericht und kein rein politisches Organ.
- Es agiert nicht aus eigener Initiative.
- Es ist ein