Verfassungsrechtliche Grundlagen der Justiz und des Gerichtswesens
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Verfassungsrechtliche Grundlagen der Justiz
Der Ausdruck Justiz fällt unter Titel VI der Verfassung.
Verfassungsrechtliche Grundsätze der Justiz
Grundsatz der Rechtmäßigkeit (Art. 122 Abs. 1 der Verfassung)
Die Justiz muss durch ein organisches Gesetz geregelt werden, das Organisationsgesetz für die richterliche Gewalt. Das organische Gesetz der Justiz bestimmt die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung der Gerichte sowie den rechtlichen Status von Richtern und Staatsanwälten, die einen einzigen Körper bilden, und das Personal, das die Verwaltung der Justiz unterstützt.
Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz (Art. 122 Abs. 2 der Verfassung)
Die Justiz hat ihr eigenes leitendes Organ, den Generalrat der richterlichen Gewalt (Consejo