Vorsatz und Irrtum im Strafrecht: Eine Analyse
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4. Vorsatz (subjektiver Tatbestand Typ 1)
- Begriff, Elemente und Arten des Vorsatzes
Begriff: Vorsatz ist das Bewusstsein und die Bereitschaft, einen objektiven Tatbestand zu verwirklichen. Wenn das Ergebnis nicht durch den Willen des Subjekts herbeigeführt wird, könnte eine Verantwortung wegen Fahrlässigkeit in Betracht kommen (siehe Punkt 5).
Wenn das Ergebnis ohne Verschulden des eigenen Willens eintritt, kann die Verantwortung für ein versuchtes Verbrechen in Betracht gezogen werden (vgl. Punkt 11).
Elemente: Wollen, Wissen. Arten:
Je nach der Intensität, mit der sie über Begriffe verfügen, kann man die folgenden Arten von Vorsatz unterscheiden:
Direkter Vorsatz ersten Grades: Die begangene Handlung fällt mit dem Endziel oder dem tiefen... Weiterlesen "Vorsatz und Irrtum im Strafrecht: Eine Analyse" »