Landgüterverkehr: Speditionsvertrag und Haftung
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Landgüterverkehr: Der Speditionsvertrag
Beim Landgüterverkehr verpflichtet sich ein Frachtführer (Spediteur) gegenüber einem Absender (Verlader), gegen Entgelt den Transport von Gütern von einem Ort zum anderen durchzuführen und diese an den im Vertrag bezeichneten Empfänger zu übergeben.
Elemente des Speditionsvertrags
Personenbezogene Elemente:
- Frachtführer (Spediteur): Verpflichtet sich, den Transport im eigenen Namen durchzuführen, entweder mit eigenen Mitteln oder durch Beauftragung Dritter. Es können auch mehrere Frachtführer beteiligt sein.
- Verlader (Absender): Beauftragt den Transport im eigenen Namen.
- Empfänger: Die Person, an die die Waren geliefert werden.
Es kann eine vierte Person beteiligt sein, die im Namen des Absenders... Weiterlesen "Landgüterverkehr: Speditionsvertrag und Haftung" »