Notwehr und Notstand im deutschen Strafrecht
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Notwehr: Voraussetzungen im deutschen Strafrecht
Ein rechtswidriger Angriff (vorsätzlich) ist ein wesentliches Element, ohne das keine Notwehr anerkannt würde. Der Angriff muss sein:
- Physisch, real, aber nicht zwingend vollendet.
- Gegenwärtig im Sinne von unmittelbar bevorstehend oder andauernd. Eine Verteidigung ist weder zu früh noch zu spät zulässig.
- Rechtswidrig (betrifft Person, Haus oder Eigentum). Es ist nicht erforderlich, dass der Angreifer schuldhaft handelt.
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung
Die Erforderlichkeit der verwendeten Verteidigungsmittel ist ein akzessorisches Element. Fehlt sie, liegt keine vollständige, sondern eine unvollständige Notwehr vor. Dies bedeutet, dass die Verteidigungsmittel so wenig invasiv wie... Weiterlesen "Notwehr und Notstand im deutschen Strafrecht" »