Gesellschaftsbegriff und Vertragstheorie: Grundlagen
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Begriff der Gesellschaft
Begriff der Gesellschaft – Aus einer breiteren Perspektive kann die Gesellschaft als freiwilliges Rechtsverhältnis definiert werden, in dem zwei oder mehr Personen verpflichtet sind, Kapital, Vermögen oder Arbeitskraft zusammenzuführen. Das gemeinsame Ziel, das von den Gesellschaftern verfolgt wird, kann, muss aber nicht auf Gewinn gerichtet sein. Obwohl wir uns intensiv mit ihrem rechtlichen Status beschäftigen, betrachtet die Mehrheitslehre die Gesellschaft als einen Vertrag mit besonderen Hinweisen zur Organisation, da ihr Hauptzweck die Schaffung einer organisatorischen Gestalt ist, die in der Regel darauf abzielt, einen bestimmten rechtlichen Status zu erreichen.
Aus dem Vertrag heraus kann eine natürliche... Weiterlesen "Gesellschaftsbegriff und Vertragstheorie: Grundlagen" »