Rechtliche Geburt und Tod von Personen
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Die Geburt einer Person bestimmt für den Einzelnen die Persönlichkeit und ist der Zeitpunkt, ab dem rechtliche Beziehungen gewährt werden. Unser Zivilgesetzbuch (CC) legt in Artikel 30 fest, dass für zivile Zwecke als geboren gilt, wer als menschlicher Fötus geboren wurde und 24 Stunden nach der Trennung vom Mutterleib am Leben war. Innerhalb dieser Definition gibt es zwei Aspekte: den physiologischen, d.h. die Trennung vom Mutterleib, und den zivilrechtlichen Aspekt der Persönlichkeit, der die menschliche Gestalt als Mittel zur Darstellung der Unmöglichkeit eines unabhängigen Lebens oder des klaren Ausschlusses aus der menschlichen Kategorie anerkennt, mit der objektiven Feststellung von 24 Stunden unabhängigen Überlebens. Die Beendigung
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