Religionsfreiheit in Spanien: Recht, Abkommen und Schutz
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Vereinbarungen nach dem Gesetz über Religionsfreiheit (LOLR)
Die rechtliche Grundlage ist Artikel 16.3 und Artikel 7 des Gesetzes über Religionsfreiheit (LOLR). Die beteiligten Parteien sind die spanische Regierung, vertreten durch die Beratende Kommission für Religionsfreiheit (CALR) (gemäß Artikel 8 LOLR), und religiöse Gruppen wie Kirchen, Religionsgemeinschaften und ihre Verbände.
Die Personen, die die rechtliche Vertretung der Kommission innehaben, sind diejenigen, die im Register eingetragen sind (Artikel 5.2 LOLR). Es gibt zwei Anforderungen, um Abkommen unterzeichnen zu können:
- Rechtspersönlichkeit: Diese wird durch die Eintragung im Zivilregister für religiöse Körperschaften erworben.
- Notorische Verwurzelung: Diese wird durch