Strafrechtliche Sanktionen: Aussetzung und Vollstreckung
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1. Aussetzung von Strafen bei Incidencias
Die Möglichkeit der Aussetzung der Strafe für Täter, die zu einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren verurteilt wurden, besteht, wenn sie ihre Verbindlichkeiten erfüllt haben. Die Aussetzung beträgt 2 bis 5 Jahre für schwerwiegendere Fälle und 3 Monate bis 1 Jahr bei weniger schwerwiegenden Fällen. Wenn der Täter innerhalb dieses Zeitraums nicht gegen die Aussetzung verstößt, tritt die verhängte Strafe nicht in Kraft. Bei Verstößen gegen die Aussetzung wird diese aufgehoben, sodass die ursprünglich verhängte Strafe wirksam wird.
Spezielle Fälle der Aussetzung:
- Unheilbar Kranke
- Drogenabhängige, die begnadigt wurden oder um Begnadigung gebeten haben
- Nur teilweise, wenn die Strafe