Verwaltungsrecht: Ermessen, Zweck und Machtmissbrauch
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Grundlagen des Verwaltungsrechts: Ermessen, Zweck und Machtmissbrauch
Was ist eine Ermessenshandlung (Discretionary Action)?
Ermessenshandlungen sind solche, bei denen die Verwaltungsbehörde die Macht hat, im Einzelfall zu entscheiden, wobei das allgemeine Interesse berücksichtigt wird. Diese Befugnis muss stets in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen ausgeübt werden, insbesondere unter Wahrung des Prinzips der Abwesenheit von Willkür.
Zweck und Aufgaben einer Gemeinde
Der Zweck einer Gemeinde ist die Erfüllung der Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft und die Gewährleistung ihrer Beteiligung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Kommune.
Historische Entwicklung der Ermessenshandlungen
Anfänglich... Weiterlesen "Verwaltungsrecht: Ermessen, Zweck und Machtmissbrauch" »