Girokonto & Schecks: Arten, Funktionen und rechtliche Aspekte
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Wer kann ein Girokonto eröffnen?
Grundsätzlich können sowohl natürliche als auch juristische Personen ein Girokonto eröffnen. Die Entscheidung über die Kontoeröffnung liegt jedoch stets im Ermessen der jeweiligen Bank und basiert auf deren Geschäftspolitik sowie dem Hintergrund des Antragstellers.
Für juristische Personen (Unternehmen) ist es zudem erforderlich, dass sie rechtlich konstituiert sind und ihre Vertreter zur Kontoführung befugt sind.
Arten von Girokonten
Einzelkonto
Der Kontoinhaber ist eine einzelne Person und die einzige autorisierte Person, die Transaktionen vom Konto vornehmen kann.
Gemeinschaftskonto (Zwei-Personen-Konto)
Die Kontoinhaber sind zwei Personen. Hierbei gibt es zwei Hauptformen:
- Oder-Konto: Jeder Kontoinhaber