Anforderungen und Grundsätze für privates Sicherheitspersonal
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Anforderungen zur Regulierung (Art. 53 und 54 RSP)
Allgemeine Voraussetzungen
Die folgenden allgemeinen Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Volljährigkeit.
- Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines vergleichbaren Staates.
- Besitz der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die zur Ausübung der Aufgaben erforderlich ist. Es darf keine Krankheit vorliegen, die die Ausübung behindert.
- Strafregister: Keine frühere Verurteilung wegen rechtswidriger Eingriffe in das Recht auf Ehre, Familie, Privatsphäre und Reputation. Ebenso keine Verurteilung wegen Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung der Kommunikation oder anderer Grundrechte in den 5 Jahren vor dem Antrag.
- Nicht für 2 Jahre (bei schwerer Verletzung) oder 4 Jahre (