Strafrechtliche Haftung, Reparation & Nebenfolgen im CP
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Staatliche Haftung für fremdes Verschulden nach Art. 121 CP
Artikel 121 des CP enthält besondere Bestimmungen für die staatliche Haftung für fremdes Verschulden bei Schäden, die durch Angestellte des öffentlichen Dienstes verursacht werden, die strafbar sind, wenn die Verletzung eine direkte Folge der Tätigkeit des öffentlichen Dienstes ist.
Der Text beschränkt die Haftung der Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Kriminalität, ohne Vergehen. Diese Ausgrenzung ist wohl erforderlich, um zu verhindern, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Veranstaltung allein zum Zweck der Haftungsfeststellung qualifiziert wird. Allerdings sollte dies durch die Schaffung effizienter Mechanismen für eine staatliche Entschädigung... Weiterlesen "Strafrechtliche Haftung, Reparation & Nebenfolgen im CP" »