Die Spanische Verfassung: Aufbau von Krone, Parlament und Justiz
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Die Krone und die Parlamentarische Monarchie
Artikel 1.3 der spanischen Verfassung legt fest, dass Spanien eine parlamentarische Monarchie ist. Die Krone ist der Name des Verfassungsorgans an der Spitze des Staates, dessen Inhaber der König ist.
Der König ist das Oberhaupt des Staates. Er repräsentiert den Staat, aber nicht das Volk. Der König herrscht, aber regiert nicht, da er keine Exekutivgewalt besitzt. Die Person des Königs ist unverletzlich (Immunität vom Strafrecht) und unterliegt keiner Haftung.
Verfassungsmäßige Befugnisse des Königs
Dem König werden durch die Verfassung folgende Befugnisse übertragen:
- Den Krieg erklären und Frieden schließen.
- Unterzeichnung von Verträgen.
- Einberufung von Wahlen.
- Vorschlagen und, falls erforderlich,