Grundrechte und Freiheiten in Spanien: Eine Übersicht der Verfassungsartikel
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Artikel 10: Würde und Grundrechte
1. Die Würde des Menschen, seine unverletzlichen Rechte, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung vor dem Gesetz und die Rechte anderer sind das Fundament der politischen Ordnung und des sozialen Friedens.
2. Die Bestimmungen über die Grundrechte und -freiheiten, die in der Verfassung anerkannt sind, werden gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den von Spanien ratifizierten internationalen Verträgen und Abkommen ausgelegt.
Artikel 11: Die spanische Staatsangehörigkeit
1. Die spanische Staatsangehörigkeit wird erworben, beibehalten und verloren in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes.
2. Niemandem, der in Spanien geboren wurde, kann seine Staatsangehörigkeit entzogen... Weiterlesen "Grundrechte und Freiheiten in Spanien: Eine Übersicht der Verfassungsartikel" »