Die Ersitzung (Usucapio) im römischen Recht
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Ersitzung (Usucapio)
Die Ersitzung (Usucapio) ist ein Rechtsinstitut des römischen Rechts, das den Erwerb von Eigentum durch ununterbrochenen Besitz über eine bestimmte Zeit ermöglichte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren.
Was nicht ersessen werden kann (Res Habilis)
Nicht alle Sachen waren ersitzungsfähig. Folgende Dinge konnten nicht ersessen werden:
- Gestohlene Sachen (Res furtivae): Obwohl bereits in den Zwölftafelgesetzen erwähnt, wurde durch spätere Gesetze (z.B. Lex Atinia) bestätigt, dass gestohlene Sachen nicht ersessen werden können und an den Eigentümer zurückzugeben sind.
- Mit Gewalt entzogene Sachen (Res vi possessae): Sachen, die dem Eigentümer gewaltsam entzogen wurden.
- Sachen, die außerhalb des Handels stehen