Gegenseitigkeitsgesellschaften für Arbeitsunfälle
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Gegenseitigkeitsgesellschaften (Mutuas) sind gemeinnützige Vereinigungen von Arbeitgebern. Sie übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Erfassung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Verwaltung der damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile bei vorübergehender Behinderung aufgrund gemeinsamer Risiken. Durch die Aufteilung der Kosten und Aufwendungen (Art. 68.1 LGSS) wird sichergestellt, dass das assoziierte Unternehmen eine entsprechende Option in diesem Zusammenhang ausübt. Zudem spielen diese Gesellschaften eine wichtige Rolle bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Art. 32 LPRL).
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gründung
Die rechtliche Anpassung erfolgt gemäß Art. 68 ff. LGSS sowie den... Weiterlesen "Gegenseitigkeitsgesellschaften für Arbeitsunfälle" »