Rechtsquellen der EU und Verfassungsreform in Spanien
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,55 KB
Finanzierungsquellen der Gemeinschaft: Rechtsakte
Verordnungen
Allgemeine Bestimmungen, die verbindlich und unmittelbar anwendbar sind. Ein Akt der Umsetzung durch nationale Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich.
- Allgemeine Geltung: Diese Kategorie umfasst einen unbestimmten Empfängerkreis.
- Verbindlichkeit: Die Regelungen sind in allen ihren Teilen verbindlich.
- Direkte Anwendung: Es bedarf keines Interventionsaktes durch die Mitgliedstaaten.
Richtlinien
Diese Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ergebnisses, überlassen jedoch die Wahl der Form und der Mittel den nationalen Behörden.
- Verbindlichkeit: Sie legen eine Ergebnisverpflichtung fest.
- Keine unmittelbare Anwendung: Sie erfordern einen Akt der Umsetzung