Die Geschichte der Generalitat und das Autonomiestatut

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Die Republik in Katalonien: Die Entstehung der Generalitat

Nach dem Sieg der Republikaner und der Verbannung von König Alfonso XIII verkündete Lluís Companys den Rat der neuen Republik. Aus der Provinz heraus rief Francesc Macià die Katalanische Republik innerhalb des Iberischen Republikanischen Verbandes aus.

Macià betrachtete die mündlichen Vereinbarungen des Paktes von San Sebastián, der von regionalen und republikanischen Parteien zur Beendigung der Monarchie unterzeichnet wurde, als Grundlage für einen Staat, der den katalanischen Verband mit den anderen Völkern Spaniens zuließ.

Der Pakt von San Sebastián organisierte eine provisorische Regierung, die die Verkündigung der katalanischen Republik zunächst nicht akzeptierte, da sie glaubte, die verfassungsgebenden Versammlungen (Cortes Constituyentes) müssten das Modell der Republik wählen. Die Regierung in Madrid trat daraufhin in Verhandlungen mit Macià. Dieser verzichtete auf die sofortige Ausrufung der katalanischen Republik und entwarf stattdessen ein Autonomiestatut.

Die Generalitat und das Statut von Núria

Da das föderale Modell scheiterte, strebte man eine Selbstverwaltung an. Parteien wie ERC, USC und PCR nahmen daran teil. Das Ergebnis war das Statut von Núria, das Katalonien als autonomen Staat innerhalb der spanischen Republik definierte:

  • Die Macht geht vom Volke aus und begründet die Generalitat.
  • Die Amtssprache ist Katalanisch; in den Beziehungen zum spanischen Staat wird Spanisch verwendet.
  • Das Statut regelt die Verwendung der spanischen Sprache in Justiz und Verwaltung.
  • Bürgerrechte werden durch Wohnsitz und Ansässigkeit erworben.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Vorentwurf des Statuts von Núria erstellt. Macià brachte den Entwurf nach Madrid, wo er jedoch auf Anti-Katalanismus und Ablehnung des Föderalismus stieß. Das Statut wurde schließlich 1932 verabschiedet.

Das Statut von 1932

Das Statut von 1932 verkörperte die Prinzipien von Núria nur teilweise:

  • Katalonien wurde als autonome Region und nicht als Bundesstaat anerkannt.
  • Die katalanische Sprache wurde ko-offiziell.
  • Die Macht ging vom Willen der spanischen Cortes aus, nicht direkt vom Volk.
  • Die Verleihung einer spezifisch katalanischen Staatsbürgerschaft wurde abgelehnt.

Befugnisse und Finanzierung der Selbstverwaltung

Die Generalitat erhielt die Zuständigkeit für Justiz, öffentliche Arbeiten, Dienstleistungen und öffentliche Ordnung. Zudem wurde sie ermächtigt, neue Schulen zu gründen. Im wirtschaftlichen Bereich gab es jedoch Einschränkungen bei den Investitionseinnahmen.

Organisation der autonomen Macht

Das Statut von 1932 folgte der klassischen Gewaltenteilung:

  • Legislative: Das Parlament.
  • Exekutive: Der Präsident und der Exekutivrat.
  • Judikative: Das Berufungsgericht.

Das Berufungsgericht war die wichtigste gerichtliche Instanz in Katalonien und befasste sich mit rechtlichen Fragen zu den von der Landesregierung übertragenen Kompetenzen. Es besaß gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten, verfügte jedoch über keine umfassenden rechtlichen Befugnisse oder Sanktionsmöglichkeiten.

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