Grundrechte und Strafverfahrensgrundsätze
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Artikel 19: Verfassungsmäßige Rechte und Garantien
Die Verfassung garantiert allen Personen:
1. Recht auf Leben und Unversehrtheit
Das Recht auf Leben sowie auf körperliche und psychische Unversehrtheit. Das Gesetz schützt das Leben des Ungeborenen. Die Todesstrafe kann nur durch Gesetz für strafbare Handlungen festgelegt werden, die von einem qualifizierten Quorum beschlossen wurden. Die Anwendung rechtswidrigen Zwangs ist verboten.
2. Gleichheit vor dem Gesetz
Gleichheit vor dem Gesetz. In Chile gibt es keine privilegierten Personen oder Gruppen. Es gibt keine Sklaven, und wer chilenisches Territorium betritt, ist frei. Männer und Frauen sind gleich vor dem Gesetz. Weder das Gesetz noch eine Behörde darf willkürliche Unterschiede festlegen.... Weiterlesen "Grundrechte und Strafverfahrensgrundsätze" »