Spanisches Staatsangehörigkeits- und Zivilrecht
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 6,23 KB
Die spanische Staatsangehörigkeit (Nacionalidad)
Artikel 16 der Staatsangehörigkeit (NAC) definiert die rechtliche Bindung, die zur Unterwerfung einer Person unter eine Rechtsordnung führt. Ausländer und Staatenlose befinden sich in einer Situation ohne Bezug zu einer Nation. Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat und das Recht, diese zu wechseln. Die Staatsangehörigkeit dient dem Zusammenleben. Das Gesetz legt fest, wer Spanier ist und wer nicht, sowie wie man die Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren oder wiedererlangen kann.
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist mit Ländern möglich, zu denen Spanien besondere Beziehungen pflegt. Die Rechtsquellen... Weiterlesen "Spanisches Staatsangehörigkeits- und Zivilrecht" »