Grundlagen des Arbeitsrechts und der Gesetzgebung

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1. ETT (Leiharbeitsunternehmen)

ETT (Empresas de Trabajo Temporal) sind Unternehmen, die Landarbeiter beschäftigen. Ziel ist es, Verträge mit dem Unternehmen abzuschließen und den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) zu beziehen.

2. Merkmale des Arbeitsverhältnisses

  • Persönlich: Die Arbeit muss von der angestellten Person selbst verrichtet werden; eine Delegation der Aufgaben an Dritte ist nicht zulässig.
  • Freiwillig: Es handelt sich um eine freiwillig eingegangene und nicht um eine erzwungene Beziehung.
  • Fremdbestimmt: Das Ergebnis der Arbeit gehört nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber, der ihn eingestellt hat.
  • Abhängig: Der Mitarbeiter untersteht der Disziplinargewalt und den Weisungen des Arbeitgebers.
  • Vergütet: Als Gegenleistung für die Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt.

3. Die Probezeit

Während der Probezeit prüft der Arbeitgeber die professionelle Einstellung des Arbeitnehmers, während der Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen kennenlernt. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und beträgt:

  • 6 Monate für qualifizierte Fachkräfte.
  • 2 Monate für alle übrigen Beschäftigten.
  • 3 Monate in Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern (nicht erneuerbar).

4. Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

5. Voraussetzungen für den Vertragsschluss

  • Alter: Mindestens 18 Jahre; Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.
  • Geschäftsfähigkeit: Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen kann eine Person gerichtlich für arbeitsunfähig erklärt werden.
  • Qualifikationen: Bestimmte Tätigkeiten erfordern spezifische akademische oder berufliche Qualifikationen.
  • Nationalität: Ausländische Staatsangehörige benötigen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

6. Inhalt eines Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Art des Auftrags und Identität der Vertragsparteien.
  • Arbeitsort (Unternehmensadresse) und tägliche Arbeitszeit (Jornada).
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses und jährlicher Urlaubsanspruch.
  • Gehalt (Salario) und Probezeit (falls vereinbart).
  • Anwendbarer Tarifvertrag sowie Unterschrift und Datum der Vertragsparteien.

7. Das Recht und die Staatsgewalten

Das Recht: Die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen für das Zusammenleben der Mitglieder einer Gemeinschaft.

Die Regierung: Sie ist für die Schaffung von Rechtsnormen sowie deren Umsetzung und Überwachung zuständig.

Die drei Gewalten:

  • Legislative: Der Kongress und das Abgeordnetenhaus sind für die Ausarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen auf staatlicher und wirtschaftlicher Ebene zuständig.
  • Exekutive: Die Regierung, Ministerien und Behörden der Autonomen Gemeinschaften sind für die Anwendung der erlassenen Gesetze verantwortlich.
  • Judikative: Die Gerichte lösen Konflikte und Beschwerden, die aus der Verletzung oder Auslegung von Rechtsnormen entstehen.

8. Arten von Gesetzen

  • Organische Gesetze: Diese dienen der Entwicklung der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten sowie der Genehmigung der Autonomiestatuten.
  • Gewöhnliche Gesetze: Der Rechtsrahmen für alle anderen Materien, die nicht durch organische Gesetze geregelt werden.
  • Königliche Legislativ-Dekrete: Regeln mit Gesetzeskraft, die von der Regierung nach Ermächtigung durch die Gerichte erlassen werden.
  • Königliche Dekret-Gesetze: Regeln mit Gesetzeskraft, die von der Exekutive in Fällen außerordentlicher und dringender Notwendigkeit erlassen werden. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden.

9. Tarifvertrag und Normenhierarchie

Tarifvertrag: Dies sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern zur Festlegung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplanung.

10. Die Normenpyramide (Hierarchie):

  1. EU-Recht und internationale Verträge
  2. Die Verfassung
  3. Gesetze und Verordnungen mit Gesetzeskraft
  4. Tarifverträge
  5. Arbeitsverträge

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