EU-Richtlinien: Rückkehr & Hochqualifizierte Migration
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IV. EU-Rückkehrrichtlinie: Vorschriften für Drittstaatsangehörige
Die EU-Rückkehrrichtlinie legt gemeinsame Vorschriften und Verfahren für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen fest, die sich irregulär in einem Mitgliedstaat aufhalten. Dies geschieht im Einklang mit den Grundrechten als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts und des Völkerrechts, einschließlich der Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen und der Menschenrechte.
Definition der irregulären Situation
Ein Drittstaatsangehöriger befindet sich in einer irregulären Situation, wenn er die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodex oder andere Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in einem Mitgliedstaat nicht oder nicht mehr erfüllt.